Sozialrecht
Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatspostulats.
Wir helfen Ihnen bei allen Problematiken, die im Bereich des Sozialrechts auf Sie zukommen können.
Die klassischen vier Bereiche sind:
- Sozialversicherung und Arbeitsförderung
- Soziale Entschädigung bzw. Versorgung
- Soziale Förderung
- Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung
Gleich ob Arbeitslosenversicherung, Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, Sozialhilfe oder Ähnlichem, wir setzen uns für Sie ein und kommunizieren mit den Behörden und vertreten Sie vor den Gerichten.

